GUT BESUCHTE HERBSTTAGUNG

Die diesjährige Herbsttagung der Kirchlichen Sammlung fand am 17. November in der St. Anschargemeinde zu Hamburg-Eppendorf statt. Über 100 Gäste besuchten die Tagung, in deren Zentrum der Vortrag von Altbischof Prof. Dr. Ulrich Wilckens, Lübeck, zum Thema „Die Heilige Schrift und ihre Bewahrung heute“ stand.

PRÄSES NIKOLAUS SCHNEIDER UND DIE SEELSORGERLICHE BEGLEITUNG BEIM SUIZID

Der Präses der EKD würde eine organisierte Suizidbeihilfe seelsorgerlich begleiten, wenn er darum gebeten werde. So ließ er Journalisten auf Befragen wissen. Hier ist eine Klarstellung vonnöten:  Seelsorge gilt allen aber nicht allem. Ärztlich assistierter Suizid ist nach dem Verständnis christlicher Ethik  nicht zu bejahen, erst recht nicht die seelsorgerliche Begleitung eines selbstbestimmten Sterbens. Präses Schneider hat mit seiner Stellungnahme zur seelsorgerlichen Begleitung bei der Selbsttötung ein Seelsorgeverständnis zum Ausdruck gebracht, das Sünde begleitet anstatt ihr entgegenzutreten.

ESOTERIK HAT IN DER KIRCHE NICHTS ZU SUCHEN

Die Weisheit der Schamanen, das Aneignen von Hexenwissen, der Glaube an Ufos, Kontakte mit außermenschlichen Wesenheiten, Sternenglaube, Spiritismus und okkulte Praktiken, Heilsteine und Pendeln  – was hat das mit Kirche zu tun? Nichts! Sie gehören aber in den Bereich der Esoterik, einer quasireligiösen Bewegung, einer individuell, nach eigenen Bedürfnissen und Sehnsüchten zusammengestellten Frömmigkeit, einer Frömmigkeit, die letztlich ohne Gott auskommt, den dreieinen Gott nicht kennt, allenfalls von dem Göttlichen spricht.

BLASPHEMIE TAUGT NICHT ALS MITTEL DES PROTESTES

Bei der Berichterstattung des Prozesses gegen die drei Frauen der Pussy-Riot Punkband wird der Aspekt der Blasphemie kaum beachtet, vielmehr fokussiert man sich auf die Menschenrechte, das Recht zur Opposition und die Meinungsfreiheit. Dabei wird der blasphemische Hintergrund bemerkenswerterweise wenig berücksichtigt, meist übergangen. Auch in Deutschland bliebe ein vergleichbares Vorgehen nicht straffrei.

DER HAMBURGISCHE STAATSVERTRAG MIT MUSLIMEN UND ALEWITEN UND DER VERLUST DES EVANGELISCHEN RELIGIONSUNTERRICHTS

Die zwischen der Stadt Hamburg und den muslimischen Verbänden sowie der Alevitischen Gemeinde ausgehandelten Verträge sind kritikwürdig. Islamische Feiertage werden mit christlichen Feiertagen gleichgestellt, der Bau von Moscheen grundsätzlich genehmigt. Muslimische Verbände und die Alevitische Gemeinde bekommen staatliche Anerkennung. Diese Verträge wurden an der Bürgerschaft vorbei ausgehandelt.