Bei der Berichterstattung des Prozesses gegen die drei Frauen der Pussy-Riot Punkband wird der Aspekt der Blasphemie kaum beachtet, vielmehr fokussiert man sich auf die Menschenrechte, das Recht zur Opposition und die Meinungsfreiheit. Dabei wird der blasphemische Hintergrund bemerkenswerterweise wenig berücksichtigt, meist übergangen. Auch in Deutschland bliebe ein vergleichbares Vorgehen nicht straffrei. Bei der berechtigten Kritik an der Höhe des Strafmaßes sollte man nicht übersehen, dass die drei Angeklagten mit ihrem Protest bewusst in dem für russisch-orthodoxe Christen besonders ehrwürdigen und heiligen Raum, der Christ-Erlöser-Kathedrale auftraten, um besonders starke mediale Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dabei war ihr sog. Punkgebet im Altarraum eine Litanei von Blasphemie. (Warum wurde sie kaum vermittelt?) Sie haben damit ganz bewusst die religiösen Gefühle der russischen Kirche und ihrer Gläubigen verletzt. Jeder Christ müsste sich von dieser Blasphemie distanzieren. Die berechtigte Kritik an Politikern und Kirchenleuten ist das eine, die Zurückweisung der Blasphemie das andere. Der wünschenswerte Einsatz für Menschenrechte wird konterkariert, wenn er zu Lasten der religiösen Gefühle und Frömmigkeit geht. Daher sollte generell gelten: Blasphemie taugt nicht als Mittel des Protestes. Dabei ist zu fragen: Wo war hier bei aller verständlichen Urteilsschelte die ökumenische Solidarität mit der russisch-orthodoxen Kirche?